Wie beantragt man ambulante psychiatrische Pflege?
Die Beantragung von ambulanter psychiatrischer Pflege erfordert eine gesicherte Diagnose durch einen Facharzt, Neurologen oder Psychiater. Mit der richtigen Unterstützung ist der Prozess jedoch unkompliziert. Hier zeigen wir Ihnen die Schritte:
Schritte zur Beantragung:
1. Gesicherte Diagnose erhalten: Ein Facharzt, Neurologe oder Psychiater stellt die Diagnose und prüft, ob ambulante psychiatrische Pflege notwendig ist. Voraussetzung ist, dass eine von der Krankenkasse anerkannte und gesicherte psychiatrische Diagnose vorliegt.
2. Verordnung ausstellen lassen: Der Facharzt erstellt eine Verordnung, die die ambulante psychiatrische Pflege begründet.
3. Genehmigung durch die Krankenkasse: Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, die die Kostenübernahme prüft und genehmigt.
Unser Service:
Unser Team unterstützt Sie bei jedem Schritt – von der Klärung der Voraussetzungen über die Beantragung bis zur Organisation der Pflege. Wir beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Mit der ambulanten psychiatrischen Pflege der Wohlfühlpflege GmbH erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen – individuell, einfühlsam und professionell.